Deutsche Heuerabrechnung
Die Heuerabrechnung gilt als „Königsdisziplin“ in der Lohnbuchhaltung.
Neben abweichendem Steuer- und SV-Recht gilt es das Seearbeitsgesetz zu beachten. Darüber hinaus sind Tarifregelungen zu beachten. Der HTV See (Heuertarifvertrag) und der MTV See (Manteltarifvertrag) sind Tarifverträge, die zwischen ver.di und dem Verband Deutscher Reeder ausgehandelt werden. Sie finden Anwendung, wenn der Seemann ver.di-Mitglied ist und der Arbeitgeber im VDR-Mitglied ist bzw. wenn die Tarifbindung im Heuervertrag festgelegt ist. Individuelle Tarifvereinbarungen sind möglich.
Unabhängig von der Tarifbindung erfolgt die Sozialversicherungsberechnung nach Durschnittheuern, die die Berufsgenossenschaft Verkehr (Seeschifffahrt) festlegt. In Abhängigkeit von Schiffsgröße, Schifftyp und Fahrgebiet wird nach Abschnitt A (D-Heuer nach Rang) oder Abschnitt G (3-Monats-Durchschnitt) der Kaufffahrtei abgerechnet.