Umfassende Kenntnisse in der Heuerabrechnung sind in Schifffahrtsbranche gefragtes Knowhow. Nur wenige Personen kennen die sozialversicherungsrechtlichen, lohnsteuerlichen und arbeitsrechtlichen Besonderheiten in der Heuer sowie die Abläufe zu Beantragung von Subventionen. Damit gilt die Heuer zu recht als besondere Nische und als Königsdisziplin der Entgeltabrechnung.
Die BPS pflegt dieses Knowhow seit mehr als 30 Jahren. Eine Großteil davon haben wir in unserem hausinternen und zertifizierten Abrechnungssystem implementiert, sodass wir für die Abrechnung für unsere Mandanten rechtssicher und dennoch effizient erstellen können.